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Diese Praxis ist ausschließlich als Privatpraxis für privat versicherte Patient:innen, Beihilfe-Empfänger:innen und Selbstzahler:innen konzipiert. Auch gesetzlich versicherte Personen haben die Möglichkeit, einen Termin zu vereinbaren. In diesem Fall tragen Sie die Behandlungskosten selbst (Selbstzahlerleistung). Privat versicherte Patient:innen können die Rechnungen für unsere Behandlungen bei ihrer privaten Krankenkasse einreichen und erhalten den vertraglich vereinbarten Erstattungsanteil.

Das Sitzungshonorar für eine 50-minütige Sitzung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Je nach Aufwand und Schwere des Falls beträgt das Honorar pro Einzelsitzung zwischen 131,15 € und 153 €. Darüber hinaus können zusätzliche Kosten für diagnostische Verfahren oder das Verfassen von Berichten anfallen. Vor unserem ersten Gespräch erhalten Sie von mir eine detaillierte Honorarvereinbarung. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

In der Regel werden die Kosten für psychotherapeutische Sitzungen von den Krankenkassen privat versicherter Patient:innen problemlos übernommen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die individuellen Vertragsvereinbarungen je nach Versicherungsanbieter stark variieren können. Daher empfehle ich Ihnen, vor Beginn Ihrer Psychotherapie folgende Fragen zu klären:

1. Wie viele Stunden Psychotherapie sind Ihnen gemäß Ihrem Versicherungsvertrag pro Jahr gestattet?
2. Erstattet Ihre Krankenkasse das volle Honorar oder lediglich einen Teil davon?

Bei ausschließlich selbstzahlenden Patient:innen, die keine Erstattungsleistungen von Versicherungsträgern oder Krankenkassen in Anspruch nehmen, erfolgt die Rechnungslegung gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) unter Anwendung des 3,3-fachen Steigerungssatzes. Dies entspricht einem Betrag von 144,28 € für jede 50-minütige Sitzung.

Sie können gebuchte Termine bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt kostenlos stornieren. Bei einer späteren Stornierung wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 Euro fällig. Ich verzichte jedoch auf das Ausfallhonorar, wenn Sie ein ärztliches Attest vorlegen können oder wenn ich den Termin kurzfristig neu vergeben kann.

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